Ordnung der Segelabteilung des TSV Schilksee von 1947 e.V.

Stand 24.03.2018

§1
Die Segelabteilung des TSVS einschließlich der ihr zugehörenden Jugendabteilung
fördert und pflegt den Segelsport, insbesondere das sportliche Jollensegeln (Wettsegeln)
sowie das Fahrtensegeln in heimischen Gewässern einschließlich der
notwendigen Ausbildung ihrer Mitglieder.

§2
Die Organe der Segelabteilung sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. die Abteilungsleitung
3. der Ältestenrat.

§3
Die Mitgliederversammlung beschließt über:

  • die Ordnung der Segelabteilung,
  • die Wahl der Organe der Segelabteilung zu Ziff. 2 und 3 mit Ausnahme der/des Leiterin/Leiters sowie stellvertr. Leiterin/ Leiters des Jugendausschusses
  • die Festsetzung der Abteilungsbeiträge,
  • die Schaffung und Besetzung der notwendigen Ämter der Abteilung und der Ausschüsse.

 

Die Mitgliederversammlung bestätigt:

  • die Abteilungsjugendordnung
  • die Ordnung des Wettfahrtausschusses
  • die Wahl der Leiterin oder des Leiters des Abteilungsjugendausschusses und ihrer/seines Stellvertreterin/Stellvertreters


Die Mitgliederversammlung kann von der Abteilungsleitung, vom Ältestenrat oder von 10 Mitgliedern gemeinsam einberufen werden. Die Einladung zu einer Mitgliedsversammlung veranlasst die Abteilungsleitung mindestens zwei Wochen vorher durch Aushang im Vereinsheim im Olympiahafen. Zusätzlich ist ein Hinweis auf den Termin der Versammlung zu veröffentlichen (Briefpost oder elektronische Medien).


Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des TSVS entsprechend der Vereinssatzung, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Stimmberechtigt und wählbar sind alle ordentlichen Mitglieder der Segelabteilung, soweit sie ihren Beitragsverpflichtungen - auch gegenüber der Segelabteilung - regelmäßig nachgekommen sind.

§4
Der Abteilungsleitung gehören an:

  • Abteilungsleiter/in
  • bis 3 stellvertretende Abteilungsleiter/in
  • Kassenwart/in
  • Schriftwart/in
  • Leiter/ Leiterin des Abteilungsjugendausschusses
  • stellvertr. Leiter/ Leiterin des Abteilungsjugendausschusses
  • Leiter/Leiterin des Wettfahrtausschusses
  • stellvertr. Leiter/ Leiterin des Wettfahrtausschusses
  • Webmaster
  • Ausbildungsleiter/in
  • Takelmeister/in
  • Fahrtenwart/in
  • technische Leiter/in

Die Mitglieder der Abteilungsleitung werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt oder bestätigt.


Die Abteilungsleitung der Segelabteilung vertritt diese gegenüber dem Vereinsvorstand und gegenüber dem Deutschen Segler-Verband, sowie der Sporthafen Kiel GmbH und allen weiteren Organen des Wassersportes.

Innerhalb der Abteilungsleitung ist jedes Mitglied für sein Fachgebiet verantwortlich.

Über wichtige Angelegenheiten, z.B. Beschaffung und Veräußerung von Gegenständen ist ein Beschluss der Abteilungsleitung herbeizuführen.

Gegenüber Dritten vertritt der/die Abteilungsleiter/in oder im Verhinderungsfalle sein/ihr Vertreter/in die Segelabteilung. Der/die Abteilungsleiter/in oder sein/ihr Stellvertreter/in sind unmittelbare Ansprechpartner des geschäftsführenden Vorstandes.
Die Zuständigkeiten innerhalb der Abteilungsleitung werden durch eine Geschäftsverteilung näher bestimmt.

§5
Der Ältestenrat besteht aus 3 bewährten Mitgliedern, die das 40. Lebensjahr überschritten haben und nicht zur Abteilungsleitung gehören. Die Mitglieder des Ältestenrates werden auf der Jahres-Abteilungs-Versammlung für 2 Jahre gewählt. Der Ältestenrat wählt aus seiner Mitte eine Wortführerin oder Wortführer. Diese/r vertritt den Ältestenrat gegenüber der Abteilungsleitung. Der Ältestenrat hat das Vereinsgeschehen in seinem sportlichen und gesellschaftlichen Ablauf zu beobachten und in dieser Aufgabenstellung von sich aus oder auf Anregung von Mitgliedern klärend und schlichtend zu wirken.

In seiner Eigenschaft als Schifferrat beobachtet der Ältestenrat gemeinsam mit dem Takelmeister die Ordnung am Steg und entscheidet in Fragen der Seemannschaft.

§6
Die Mitglieder der Abteilung sind berechtigt, nach Maßgabe dieser Ordnung und der Beschlüsse der Organe und unter Beachtung und Innehaltung der für Wassersportler gültigen Gesetze, Verordnungen, sonstiger Vorschriften und Gebräuche im Sinne des DSV an dem Wirken der Segelabteilung aktiv teilzunehmen und die Einrichtungen der Segelabteilung zu benutzen.


Die Mitglieder der Abteilung sind zur Zahlung der Abteilungsbeiträge und zur Teilnahme an Arbeiten, die zur Erhaltung und zum Schutz des Abteilungsgutes notwendig sind, verpflichtet. Dazu gehört auch die Hilfeleistung beim gemeinsamen Auf- und Abslippen der Boote, sowie die Hilfeleistung bei Regatten. Die von der Abteilungsleitung festzusetzende Gebührenordnung für die vereinseigenen Einrichtungen ist zu beachten.

§7a
Es sind folgende Ämter zu besetzen:
· 2 Kassenprüfer
Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Das Ziel ist es die Kassenprüfer wechseljährlich neu zu wählen.

§7b
Es werden folgende Ausschüsse gebildet:


Abteilungsjugendausschuss
Ihm obliegt die inhaltliche Ausgestaltung der Jugendarbeit. Er ist insbesondere verantwortlich für die Jüngsten- und Jugendausbildung. Die Zuständigkeiten innerhalb des Abteilungsjugendausschusses sind durch eine Ordnung geregelt.


Wettfahrtausschuss
Ihm obliegt die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Regatten. Die Zuständigkeiten innerhalb des Wettfahrtausschusses sind durch eine Ordnung geregelt.


Technischer Ausschuss
Er überwacht gemeinsam mit dem technischen Leiter die Instandhaltung und Funktionsfähigkeit des Materials.

§8
Die Jugendabteilung besteht aus den Jugendlichen Mitgliedern der Segelabteilung gem. der Satzung des Turn und Sportvereins Schilksee und allen übrigen Mitgliedern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.

Die Jugendabteilung der Segelabteilung gibt sich im Rahmen der Satzung sowie der Jugendordnung des TSV Schilksee und der Ordnung der Segelabteilung eine eigene Jugendordnung. Sie bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung der Segelabteilung. Die Jugendordnung ist nicht Bestandteil der Ordnung der Segelabteilung.

§9
Für die Beantragung eines Wasserliegeplatzes durch den TSV Schilksee Abteilung Segeln ist eine Vollmacht gemäß dem Vordruck (Vollmacht für Liegeplatzantrag) durch den Antragsteller zu erteilen. Die Zuweisung eines Wasserliegeplatzes erfolgt nach Vorschlag des Takelmeisters ausschließlich durch die zuständigen Ämter.

 

Genehmigt: Mitgliederversammlung der Segelabteilung am 24. März 2018.

gez.: Alexander Florinski, gez.: Peter Jung, gez.: Thomas Konow